Hilfsangebot aLA Andere Leistungsanbieter (Arbeitsförderung)

Andere Leistungsanbieter stellen eine Angebotsalternative für Menschen mit einer seelischen Beeinträchtigung zu einem Arbeitsbereich in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) dar.

Ziel ist es, die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu entwickeln, zu erhalten, zu erhöhen oder wiederzugewinnen sowie die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern.
Der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen kann ein weiteres Ziel der Maßnahme sein.

Eine psychologische sowie sozialpädagogische Begleitung ist Teil des Angebotes.

Voraussetzungen

Das Angebot richtet sich an Menschen, die Erwerbsminderungsrente beziehen und behindert sind oder von einer Behinderung bedroht. Es richtet sich an Menschen, für die eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht in Betracht kommt und die in der Lage sind, wöchentlich mindestens 20 Stunden? 15 std? im geschützten Rahmen zu arbeiten.

Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente basiert normalerweise auf einem ärztlichen Gutachten.

Ablauf

Das Angebot gliedert sich in 3 Abschnitte:

  1. Eingangsverfahren aktuell wohl nur bei Friedehorst? In dem Eingangsverfahren wird geprüft, ob der Mensch mit Behinderung bei dem „Anderen Leistungsanbieter" arbeiten kann und welche Tätigkeit für ihn geeignet ist. (4 Wochen bis zu maximal 3 Monate)
  2. Berufsbildungsbereich:In diesem Abschnitt soll eine Berufsfähigkeit gefördert werden. Der Schritt kann ggfs. übersprungen werden, wenn bereits eine Ausbildung vorhanden ist. (bis zu 2 Jahre)
  3. Arbeitsbereich bei verschiedenen Anbietern. Wie kommt es zur Auswahl der Stelle? Hier wird ein Vertrag geschlossen, der maximal bis zum Rentenalter gilt.

Vergütung

Die erbrachte Arbeitsleistung wird vergütet und es werden Rentenansprüche erworben. Es gibt einen einheitlichen Stundenlohn.

Beschäftigungsdauer

Die Beschäftigung hängt an dem Status der Verrentung. Dieser wird bei einer Erwerbsminderungsrente alle zwei Jahre überprüft.

Bei der Bewilligung der Leistung wesentlich sind:
Das Amt für Soziale Dienste und das Versorgungsamt oder die Rentenversicherung.
Beim Amt für Soziale Dienste (Fachdienst Teilhabe) wird ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt.

Link zum Antrag

Der individuelle Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen wird dabei ermittelt.

Vorhandene Unterlagen (z.B. Ärztliche Gutachten, Einkommens- und Vermögensnachweise, Nachweise über Ausgaben), die bei der Bedarfsermittlung eine Rolle spielen, werden dabei eingereicht.
Den Grad einer Behinderung prüft das Versorgungsamt oder der Rentenversicherungsträger.
Beim Versorgungsamt kann man zudem einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragen.
Bei Beantragung eines Schwerbehindertenausweises ist die Einreichung von möglichen ärztlichen Gutachten der einer chronischen Krankheit oder Pflege- und Betreuungsgutachten wichtig. Hilfestellung gibt es hierfür von Hausärzten.

Amt für Versorgung und Integration Bremen
Doventorscontrescarpe 172d
0421 3615541
office.integrationsamt@avib.bremen.de