Hilfsangebot Praktika

Dort, wo Stellen für BOT, AGH und aLA angeboten werden, besteht meist auch die Möglichkeit, mit einem Praktikum zu starten. Dadurch können verschiedene Arbeitsbereiche kennengelernt und Fähigkeiten erprobt werden wie Belastbarkeit und Pünktlichkeit, Neigung und Eignung.

Voraussetzungen

Grundsätzlich gibt es keine rechtlichen Voraussetzungen. Die Angebote sind also unabhängig vom Empfang von Sozialleistungen, Bürgergeld oder (Erwerbsminderungs-)Rente.

Beschäftigungsdauer

Ein Praktikum ist auf eine kurze Dauer angelegt, je nach Maßnahmeträger bis zu 4 Wochen. Danach kann sich eine niedrigschwellige Beschäftigung anschließen, die über einen längeren Zeitraum geht, wie z. B. eine AGH. Da das Praktikum der grundsätzlichen Orientierung dient kann es jederzeit beendet werden

Tätigkeiten

Die Tätigkeiten richten sich nach dem Arbeitsbereich.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit wird individuell und flexibel gehandhabt, je nach Bedürfnissen der Person und Möglichkeiten der Tagesstätte.

Vergütung

Das Praktikum ist unentgeltlich.

Kontakt

Kontakt kann direkt in der Tagesstätte aufgenommen werden, über das Büro oder auch in dem gewünschten Arbeitsbereich.