Tagesstätten-Beschäftigungsplätze
Tagesstätten können Beschäftigungsplätze für Menschen mit psychischen Problemen anbieten, als niedrigschwelligen Einstieg in ein Arbeitsverhältnis.
Voraussetzungen
Grundsätzlich gibt es keine rechtlichen Voraussetzungen. Die Angebote sind also unabhängig vom Empfang von Sozialleistungen, Bürgergeld oder (Erwerbsminderungs-)Rente.
Eine Tagesstätte kann zusätzliche Voraussetzungen für einen Beschäftigungsplatz festlegen.
Beschäftigungsdauer
Die Beschäftigungsdauer wird individuell vereinbart und ist in der Regel zeitlich befristet. Dies sollte vorab geklärt werden. Je nach Träger sind Zeiträume von bis zu einem Jahr möglich, die auch noch verlängert werden können.
Tätigkeiten
Die Tätigkeiten ermöglichen oder unterstützen im Allgemeinen den täglichen Betrieb der Tagesstätte. Diese Tätigkeiten werden begleitet und gefördert. Beispiele sind Gartenarbeit, Aufräumarbeiten, Einkaufen, etc.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit wird individuell und flexibel gehandhabt, je nach Bedürfnissen der Person und Möglichkeiten der Tagesstätte. Festgesetzt wird das in einer Beschäftigungsvereinbarung.
Vergütung
Im Allgemeinen wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Die Höhe variiert, je nach Tagesstätte.
Kontakt
Interessent:innen können sich im Büro der jeweiligen Tagesstätte melden.
Folgende Tagesstätten bieten Beschäftigungsplätze an:
